Recht übersichtlich: Unsere Schwerpunkte
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Arbeitsrecht, Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abmahnung, AGG
 
   
  Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht umfasst den gesamten Bereich des Arbeitsverhältnisses – von der Anbahnung bis zur Beendigung. Ein besonderer Schwerpunkt bildet die Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen für individuelle Arbeitsverhältnisse oder ganze Berufsgruppen. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten aus den Unternehmen und der Arbeitnehmerschaft auch in allen kollektivrechtlichen Fragen. Unsere Tätigkeitsgebiete im Einzelnen:

Vertragsgestaltung
Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen, Arbeitsverträge für Mitarbeiter und Berufsgruppen jeder Art, Dienstverträge für Vorstände und Geschäftsführer, Geschäftsordnungen für Vorstände und Geschäftsführer, arbeitsvertragliche Sondervereinbarungen (Zielvereinbarungen, Erfolgsbeteiligungen, Fortbildung, Wettbewerbsverbot, Dienstfahrzeug usw.), Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen, Altersteilzeitvereinbarungen, Arbeitnehmerüberlassung.

Recht der Führungskräfte
Leitende Angestellte und AT-Arbeitnehmer sind sowohl Arbeitnehmer als auch Vorgesetzte mit Arbeitgeberfunktion. Deswegen sind in diesen Arbeitsverhältnissen zahlreiche Besonderheiten zu berücksichtigen: Abschluss des Arbeitsvertrages, Vergütung, Wettbewerbsverbote, Beendigung, Abfindung, Haftungsfragen.

Betriebsverfassungsrecht
Sozialpläne, Interessenausgleiche, Haustarifverträgen und Betriebsvereinbarungen. Begleitung von Verhandlungen in der Einigungsstelle

Prozessvertretung
Vertretung in allen gerichtlichen Auseinandersetzungen vor allen Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten im gesamten Bundesgebiet und vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt in allen arbeitsrechtlichen Fragen.

Auseinandersetzung mit Behörden
Vertretung unserer Mandanten auch in arbeitsrechtlichen Fragen gegenüber staatlichen Institutionen (Integrationsamt, Gewerbeaufsichtsamt).

Unternehmensänderungen
Arbeitsrechtliche due-dilligence Prüfungen, Betriebsnachfolge, arbeitsrechtliche Fragen beim Betriebsübergang.

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist 2006 in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern und zu beseitigen.

Ungerechtfertigte Benachteiligungen können teuer werden! Unternehmen sollten sich davor schützen und die gesetzlichen Verpflichtungen frühzeitig umsetzen. Damit werden unnötige Auseinandersetzungen vermieden und die Zufriedenheit der Mitarbeiter erhöht.

Wir unterstützen Unternehmen und Unternehmer mit unserem Seminarangebot dabei. Das Seminarangebot umfasst Schulungen für Führungskräfte und gesonderte Schulungen für Mitarbeiter gem. § 12 AGG. Wir machen Sie und Ihre Mitarbeiter mit den gesetzlichen Anforderungen vertraut und zeigen anhand von Beispielen und Checklisten auf, wie Sie die Risiken minimieren können.

Ein Seminar dauert jeweils etwa zwei Stunden und kann als Inhouse-Seminar oder in unseren Kanzleiräumen durchgeführt werden. Die Kosten für das gesamte Seminar mit bis zu 12 Teilnehmern belaufen sich auf 350,00 € zzgl. Mwst. und ggf. Reisekosten im Bereich Hamburg, Bremen, Hannover. Die Kosten für andere Gebiete teilen wir gerne auf Nachfrage mit.

Ihr Ansprechpartner:
Klaus-Dieter Franzen, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und Gewerblichen Rechtsschutz

Auf unserer Service-Seite haben wir für Sie Formulare und weitere Informationen aus diesem Rechtsgebiet bereitgestellt.
     
 
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