Recht übersichtlich: Unsere Schwerpunkte
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Baurecht, Immobilienrecht, Architektenrecht
 
   
  Bau-, Immobilien- und Architektenrecht

Die Aufgaben am Bau erfordern eine umfassende rechtliche Begleitung. Beratungsbedarf besteht von der Projektentwicklung über die Ausschreibung und Vergabe, die Vertraggestaltung und Abwicklung bis hin zur Gewährleistung.

Im Rahmen eines Genehmigungsmanagements prüfen wir bereits im Vorfeld genehmigungsrelevante Fragen und suchen früh den Kontakt mit der Genehmigungsbehörde. Dabei begleiten wir sie sowohl bei Baugenehmigungsverfahren als auch bei Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissonsschutzgesetz.

Im Privaten Baurecht betreuen wir sie im Vergabeverfahren sowohl außergerichtlich als auch bei der Nachprüfung vor der Vergabekammer und den Oberlandesgerichten.

Der Bauvertrag von der Gestaltung über die Abwicklung bis zur Durchsetzung oder Abwehr von Mangelansprüchen ist unser Beratungsfeld. Soweit erforderlich arbeiten wir mit kompetenten Architekten zusammen.

Im Immobilienrecht vertreten und beraten wir unsere Mandanten neben dem Wohnraummietrecht vor allen im gewerblichen Miet- und Pachtrecht. Die Gestaltung von Miet- und Pachtverträgen gehört neben der Beratung bei Kauf von Grundstücken oder vom Bauträger mit zu unserem Leistungsspektrum. Auch nach dem Kauf betreuen wir Sie z.B. in Fragen des Wohnungseigentumsrecht weiter.

Ihre Ansprechpartner:
Wolfgang Hirt, Rechtsanwalt (privates Baurecht, Immobilienrecht).
Detlef Driever, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht (öffentliches Baurecht) und Fachanwalt für Medienrecht.
     
 
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