Recht übersichtlich: Unsere Schwerpunkte
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Umweltrecht, Abfallrecht, Energierecht
 
   
  Umweltrecht

Die begrenzte Verfügbarkeit von fossilen Brennstoffen hat zu einer Umkehr in der Energiepolitik geführt. Wind, Sonne, Biomasse und Abfälle spielen bei der Energiegewinnung eine immer größere Rolle.

Wir beraten Anlagenprojektierer und - betreiber umfassend bei der Planung, Zulassung, Errichtung und dem Betrieb umweltrelevanter Anlagen. Hierzu gehören Kraftwerke auf Sekundärbrennstoffbasis, mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlagen, Recycling-Stationen sowie Biogas- und Windkraftanlagen.
Ebenso unterstützen wir Unternehmen bei Fragen der Abfallentsorgung und der Bewältigung von Altlasten und Bodenschutzproblemen.

Fordern Sie unsere Kompetenz bei folgenden rechtlichen Themen:

Genehmigungsrecht
  • Rechtliche Begleitung der Genehmigungsverfahren nach dem Baugesetzbuch, dem Bundesimmissionsschutzgesetz und Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung unter Berücksichtigung planungsrechtlicher Vorgaben.
  • Anforderungen nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz sowie technischen Regelungswerken, z. B. TA-Luft und TA-Lärm.
  • Anforderungen nach dem Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz).
  • Gestaltung öffentlich-rechtlicher Verträge mit Gemeinden und Landkreisen.
  • Abwehr verwaltungsrechtlicher Rechtsmittel Dritter.

Vertrags- und Gesellschaftsrecht
  • Zivilrechtliche Sicherung der benötigten Grundstücke; Altlastenklauseln, die den Anforderungen des Bundesbodengesetzes genügen.
  • Durchführung der rechtlichen due-diligence im Rahmen der Projektentwicklung sowie des Kaufs- und Verkaufs von Projekten, Vermeidung und Begrenzung haftungsrechtlicher Risiken.
  • Prüfung und Gestaltung der Projektfinanzierung.
  • Gesellschaftsrechtliche Beratung und Ausgestaltung von Public-Private-Partnership-Vertragsmodellen.
  • Gestaltung von Kauf- und Wartungsverträgen mit den Anlagenherstellern, Überwachung und Durchführung gewährleistungsrechtlicher Ansprüche nach Realisierung der Projekte im Falle von Leistungsstörungen.
  • Gestaltung von Generalunternehmerverträgen, Betriebsführungsverträgen, Wärmelieferungsverträgen, Verträgen zur Lieferung von Sekundärrohstoffen.
  • Durchsetzung des Netzzuganges und der Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz.
  • Gestaltung von Netzanschluss- und Einspeisungsverträgen mit Betreibern öffentlicher und privater Netze.
  • Prüfung von Verkaufsprospekten.


Ihre Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Detlef Driever,
(Genehmigungsrecht)
Rechtsanwalt Wolfgang Hirt,
(Vertrags- und Gesellschaftsrecht)

Auf unserer Service-Seite haben wir für Sie Formulare und weitere Informationen aus diesem Rechtsgebiet bereitgestellt.
     
 
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