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| Gesellschaftsrecht Gesellschaftsrecht ist so dynamisch wie das Unternehmen: Gründung, Aufbau, Ausbau, Blüte, Erweiterung, Beendigung. In allen Abschnitten entsteht und besteht regelmäßig erheblicher Beratungsbedarf. Wir stehen unseren Mandanten von der Gesellschaftsgründung bis zum Verkauf zur Seite: Gesellschaftsverfassung Wahl der Gesellschaftsform (Personengesellschaft, GmbH, AG), Gründung von Unternehmen, Konzeption und rechtliche Ausgestaltung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen. Unternehmensverträge Ausarbeitung von Verträgen mit Organen und deren Mitgliedern, Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträge, Betriebspachtverträge, Betriebsführungsverträge. Unternehmensveränderungen Formwechsel, Spaltung, Verschmelzung des Unternehmens oder von Unternehmensteilen, Kauf und Verkauf eines Unternehmens bzw. eines Gesellschaftsanteiles, Regelung der Unternehmensnachfolge Gesellschafterauseinandersetzungen Beratung und Vertretung in Auseinandersetzungen von Gesellschaftern mit anderen Gesellschaftern, Organen und der Gesellschaft und umgekehrt. Ihre Ansprechpartner: Wolfgang Hirt, Rechtsanwalt Auf unserer Service-Seite haben wir für Sie Formulare und weitere Informationen aus diesem Rechtsgebiet bereitgestellt. |
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