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| Sozialrecht
- Medizinrecht - Pflegerecht
Die privaten und öffentlichen Systeme der sozialen Sicherung befinden sich im Umbruch. Oft mit einschneidenden Konsequenzen sowohl für die Leistungserbringer im Bereich des Gesundheitswesens als auch für die Versicherten und deren Angehörige. Im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen der Mensch und seine Bedürfnisse. Als renommierte Kanzlei mit einem sozialrechtlichem Schwerpunkt beraten wir Sie individuell und kompetent. Dabei kooperieren wir mit medizinischen Beratern, Sachverständigen, Renten- und Steuerberatern und unabhängigen Versicherungsvermittlern, um so einen optimalen Schutz in krisenhaften Lebenssituationen zu erreichen. Sozialrecht in der Arbeitswelt: Fördermöglichkeiten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Begleitung von Betriebsprüfungen durch die Sozialversicherungsträger. Prüfung von Beitragsbescheiden. Selbständige Tätigkeit und/oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, geringfügige Beschäftigung (Minijobs). Rechte von Erwerbslosen. Pflege: Beratung von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen in allen rechtlichen Belangen, etwa bei Erstellung von Heimverträgen bzw. Verträgen für Betreutes Wohnen, Begleitung von Verfahren vor der Heimaufsicht, Durchsetzung offener Heimkosten, Begleitung bei Qualitätsprüfungen durch den MDK, Abwehr von Rückforderungen durch die Krankenkassen, Überprüfung von Pflegegutachten (Pflegestufen), Ansprüche auf Heil- und Hilfsmittel. Absicherung im Alter, bei Invalidität und Krankheit: Private und Gesetzliche Alterssicherung. Rente wegen Berufsunfähigkeit (Erwerbsminderung). Entschädigung wegen Arbeitsunfall und Berufskrankheit. Medizinische und berufliche Rehabilitation. Versorgung von Hinterbliebenen. Krankenbehandlung und Rehabilitation. Rechte von behinderten Menschen. Kooperation mit Selbsthilfegruppen und Beratungsstellen. Familienförderung: Erziehungsgeld und Kindergeld. Kinder- und Jugendhilfe. Ausbildungsförderung. Recht der Gesundheitsberufe: Approbation und Zulassung von Ärzten und Psychotherapeuten. Beratung bei Praxisgründung, -übernahme und -verkauf. Gestaltung von Praxisverträgen. Schutz vor Regressen im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung. Rechte und Pflichten aus dem Behandlungsvertrag. Beurteilung haftungsrechtlicher Ansprüche. Ihre Ansprechpartner: Detlef Driever, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht und Sozialrecht Bernd Rasehorn, Rechtsanwalt mit langjährigem Tätigkeitsschwerpunkt im Ärzte- und Psychotherapeutenrecht, Justiziar der Psychotherapeutenkammer Bremen Auf unserer Service-Seite haben wir für Sie Formulare und weitere Informationen aus diesem Rechtsgebiet bereitgestellt. |
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