Recht übersichtlich: Unsere Schwerpunkte
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Zuwanderungsrecht, Einbürgerungsrecht
 
   
  Zuwanderungs- und Einbürgerungsrecht

Die Zuwanderung ist wirtschaftspolitisch unerlässlich. Unser durch langjährige Praxis ausgewiesene Rechtsanwalt Albert Timmer berät und vertritt unsere Mandanten in allen rechtlichen Fragen rund um die Zuwanderung und Migration.

Zu erwähnen sind das Visumsverfahren vor den deutschen Auslandsvertretungen, alle Fragen des Familiennachzuges, der Einreise zur Arbeitsaufnahme und zum Studium oder zur selbständigen Erwerbstätigkeit. Aber auch wenn es um Ausweisungsverfahren oder andere Formen der Aufenthaltsbeendigung geht, können Sie auf unsere Erfahrungen und unser Engagement vertrauen.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt in allen Fragen des Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsrechts. Hier geht es häufig auch darum, Entscheidungen der Einbürgerungsbehörden zügig herbeizuführen.

Neben einer kompetenten Beratung, findet eine Vertretung gegenüber den Ausländerbehörden, Einbürgerungsbehörden und den deutschen Botschaften und Konsulaten statt.

Auch hier bleiben wir unserer Devise treu, dass die erfolgreichste Vertretung eines Mandanten diejenige ist, die ohne gerichtliche Auseinandersetzung zum Erfolg führt. Ist allerdings eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht zu vermeiden, können Sie auf eine erfahrene und versierte Prozessvertretung vor den Verwaltungsgerichten bis hin zum Bundesverwaltungsgericht oder in Einzelfällen auch vor dem Bundesverfassungsgericht vertrauen.

Eine Vertretung erfolgt in begrenztem Umfang auch in asylrechtlichen Angelegenheiten. Hier findet allerdings eine Beschränkung auf bestimmte Herkunftsländer statt (Türkei und die Länder des Nahen und mittleren Ostens).

Ihr Ansprechpartner:
Albert Timmer, Rechtsanwalt
Stefan Schroub, Rechtsanwalt

Auf unserer Service-Seite haben wir für Sie Formulare und weitere Informationen aus diesem Rechtsgebiet bereitgestellt.
     
 
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