Recht transparent: Die Kosten der anwaltlichen Beauftragung
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  Wir sprechen mit unseren Mandanten bereits zu Beginn der Beratung über die zu erwartenden Kosten und klären über mögliche Erstattungsansprüche auf.

Mit Ausnahme der außergerichtlichen Beratung ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) die gesetzliche Basis für das Honorar der Rechtsanwälte in Deutschland ist das. Sie unterscheidet zwischen Festgebühren und Rahmengebühren.

Festgebühren fallen meist für gerichtliche Tätigkeiten im Zivil- Verwaltungs- und Arbeitsrecht an. Rahmengebühren sieht das Gesetz überwiegend für außergerichtliche Tätigkeiten sowie weitgehend für die Gebiete des Straf- und Sozialrechts vor. Wesentlich für die Bemessung des Honorars ist der Gegenstandswert. Darunter ist der objektive Geldwert der Angelegenheit oder das wirtschaftliche Interesse des Mandanten zu verstehen. Im Rahmen der Forderungsbeitreibung entspricht der Gegenstandswert dem Betrag des geltend zu machenden Betrages. Das Gesetz ordnet dem jeweiligen Gegenstandswert eine feste Gebühreneinheit zu.

Im Bereich der außergerichtlichen Beratung ist das Honorar frei vereinbar.

Ebenso sind auch Gebührenvereinbarungen in allen anderen Bereichen zulässig. Diese dürfen von der gesetzlichen Regelung abweichen, bei gerichtlichen Streitigkeiten jedoch nur nach oben. Die Vereinbarung kommt durch schriftlichen Vertrag zwischen dem Mandanten und dem Rechtsanwalt zu Stande.
 
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