Schwerpunkte

Familienrecht

Bei Trennung und Scheidung, aber auch bei Eheschließung und Geburt von Kindern ergeben sich viele Fragen und ernsthafte Rechtsprobleme. Rechtsverhältnisse an Ehewohnung und Hausrat müssen geklärt werden, wie werden Sorge- und Umgangsrecht für die Kinder geregelt, wie hoch fallen Kindes- oder Ehegattenunterhalt aus, wie werden Rentenanwartschaften verteilt, wie schütze ich mein Vermögen und wie verläuft überhaupt ein Scheidungsverfahren.

Ihre Persönlichkeit

Wichtig bei der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen ist uns die Wahrnehmung Ihrer Persönlichkeit, um mit Ihnen individuell und konstruktiv schwierige familiäre Lebenslagen zu meistern.

Wir beraten Sie parteiisch, aber auch offen unter Einbeziehung möglicher Standpunkte der Gegenseite und zeigen auf, welche alternativen Handlungsmöglichkeiten Sie haben. Wir vertreten Sie engagiert und zuverlässig und bieten eine sehr gute Betreuung (Erreichbarkeit, schnelle und effektive Sachbearbeitung, Vorbereitung auf Gerichtstermine). Allerdings betreiben wir keine unangemessene oder kontraproduktive Rechtsvertretung.

Was macht die Spezialisierung aus?

Wir haben langjährige Erfahrungen mit Einkommens- und Vermögensfeststellungen bei Selbständigen, Freiberuflern, Geschäftsführern oder leitenden Angestellten. Wir prüfen Erwerbsobliegenheiten, Zusatzeinkünfte (Dienstwagen, Wohnvorteil, Zinseinkünfte etc.), Verbindlichkeiten und sich ändernde Einkommensverhältnisse bei Unterhaltsberechnungen. Wir klären die Auswirkungen neuer Partnerschaften/neuer Kinder auf Unterhaltsregelungen. Wir beachten die steuerrechtliche Seite von Eheschließung, Trennung oder Scheidung in Zusammenarbeit mit Steuerberatern. Wir sind spezialisiert auf die Anwendung internationalen Familienrechts bei Eheschließung oder Scheidung mit ausländischen Partnern. Wir erarbeiten, vermitteln und erstreiten Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen oder Eheverträge. Wir sorgen für vorläufigen Rechtsschutz durch die Familiengerichte. Wir verweisen auf anzupassende erbrechtliche Regelungen.

Wir vertreten seit über 25 Jahren familienrechtliche Angelegenheiten vor den Familiengerichten und sind mit deren Gepflogenheiten vertraut. Wir arbeiten mit den zuständigen Behörden (Jugend- und Sozialämter) sowie mit Psychologen, Steuerberatern und Sachverständigen zusammen.

Ihre Ansprechtpartner

Bernd Rasehorn

Bernd Rasehorn

Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Psychotherapeutenrecht